Nächstenhilfe-Lebenshilfe e. V.

Aktion Bußgelder

Hilfsorganisation für Senioren und Behinderte

Bußgelder und Geldauflagen

Gefasste Hände

© Albrecht E. Arnold/ PIXELIO, www.pixelio.de

Ihre Geldauflagen und Zuweisungen sind bei uns in guten Händen.

Seniorin im Rollstuhl mit Sohn

Foto: www.colourbox.com

Berücksichtigen Sie als Rechtsentscheider von Gerichten,  Staatsanwaltschaften,  Strafverteidigern und Finanzbehörden die gemeinnützige und mildtätige Hilfsorganisation  „Nächstenhilfe – Lebenshilfe e.V.“  bei Geldauflagen und Bußgeldbescheiden.

 

Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitt „steuerbegünstigte  Zwecke“  der Abgabenordnung. Durch diese Geldauflagen und Zuweisungen können wir unsere vielfältige Arbeit für Senioren, Behinderte und Kranke, die in Not sind, nachhaltig verbessern.

 

Allen Beteiligten einer Geldauflage oder Zuweisung garantieren wir eine schnelle und diskrete Abwicklung.

Rollatorfüße

© Matchka/ PIXELIO, www.pixelio.de

Wir unterrichten die Gerichte unverzüglich über eingehende Zahlungen und auch dann, wenn eine Geldauflage nicht bezahlt wird.

Hand mit Bibel im Bett

Foto: www.colourbox.com

Wir versichern, dass dieses Geld den Behinderten, Kranken und Senioren zugute kommt, damit diese ein eigenbestimmtes Leben aufbauen und führen können. Diese Einnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Lebenssituation  vieler Behinderter und Senioren in Not  dauerhaft zu verbessern.

Pflegefall

© Gerd Altmann/ PIXELIO, www.pixelio.de